Die Unternehmenskarte

Unternehmenskarten werden an den Unternehmer ausgegeben, deren Fahrpersonal  Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder Lenk-und Ruhezeiten nach § 1 FPerV einzuhalten haben. Die für die Beförderung eingesetzten Fahrzeuge sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet und können eigene, geleaste oder gemietete Fahrzeuge sein.

Antragsteller ist der Unternehmer (Inhaber) oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen. Das Unternehmen benötigt die Karte, um die im Massenspeicher des Gerätes enthaltenen Daten in seine betriebliche Datenverarbeitung kopieren zu können und um entsprechend seine Pflichten, ob die Lenk- und Ruhezeiten durch das Fahrpersonal eingehalten werden, feststellen zu können. Die Unternehmenskarten werden an den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person ausgegeben. Der Unternehmer sorgt für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten.

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

1. Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens,

2. Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben/gesteckt wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Datum der Personalisierung.

Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist dem Antrag auf Ersatzkarte die bisherige Karte beizufügen. Bei Verlust der Unternehmenskarte ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen die Karte nicht zurückgegeben werden kann. Im Fall von Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige bei Beantragung der Ersatzkarte vorzulegen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt - beim Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen - innerhalb von 5 Werktagen. Der entsprechende Antrag auf eine Ersatzkarte hat binnen 7 Tage zu erfolgen.